Veranstaltung: | Bundesdelegiertenkonferenz |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2019, 14:59 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: W-02 Bauwende
Antragstext
Die kulturelle Wertigkeit des Bauens umfasst auch eine Gebäudeplanung , die ein
familien-und menschengerechtes Wohnen ermöglicht. Deshalb gehören zur Stadt- und
Gebäudeplanung -eine Ausweitung der Grundstücks- und Grundrisszumessungen
insbesondere im sozialen Wohnungsbau,-eine Ausweisung von mehr Grünflächen,-die
Vermeidung von zu engen und verdichteten Bauweisen,-das Vorsehen von
generationsübergreifenden Gebäude- und Wohnanlagen.Die infrastrukturellen und
kulturellen Voraussetzungen müssen für ein soziales Miteinander beim Wohnen in
jedem Quartier den veränderten Lebensumständen angepasst werden. Auch diese
Voraussetzungen zählen zur Nachhaltigkeit beim Bauen.
Begründung
Kulturelle Wertigkeit und Gebäudeflexibilität sind beim Neubau zentrale Kriterien, wie es im Antrag zu Recht hervorgehoben wird (Zeile 136 bis Zeile 143). Dabei geht es nicht nur um die Auswahl der Baustoffe, die Lebensdauer von Gebäuden und um ein nachhaltiges Bauen. Vielmehr sinddie geänderten Lebensverhältnisse der Menschen in Bezug auf das Bauen und menschengerechte Wohnen von vornherein bei der Stadt- und Gebäudeplanung mit zu berücksichtigen. Das gilt nicht nur beim freien Wohnungsbau, sondern insbesondere beim sozialen Wohnungsbau. Dieser darf nicht zu einem „Bauen für Arme“ verkommen. Beim gesamten Bauen von Wohnungen und Wohnraum ist eine zu enge verdichtete Bebauung zu vermeiden und ausreichende Grün- und Spielflächen vorzusehen. Ferner geht es um die planerische Berücksichtigung von einem generationenübergreifenden Wohnen. Die Vorschriften des Baurechts und des sozialen Wohnungsbaus sind diesen Anforderungen anzupassen.
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